Hinweis zur Schnee- und Räumpflicht von Anliegern  

Zur Reinigung der Gehwege gehören sowohl die Schneeräumung als auch das Abstreuen mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte. Im Sinne des Umweltschutzes sollte dabei grundsätzlich kein Salz verwendet werden.

Die Gehwege sind bei Bedarf mehrmals täglich zu räumen oder abzustreuen.

  • Nach 20:00 Uhr entstandene Glätte oder gefallener Schnee sind bis 7:00 Uhr des folgenden Werktages zu beseitigen.
  • Fällt ein Sonn- oder Feiertag auf den Folgetag, gilt hierfür 9:00 Uhr.
  • Zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr ist Glatteis so oft wie erforderlich abzustreuen, Schnee ist nach Ende des Schneefalls unverzüglich zu räumen.
  • Während der Nachtzeit besteht keine Streupflicht.

Wer selbst verhindert ist oder aus anderen Gründen der Räum- und Streupflicht nicht nachkommen kann, hat rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass eine andere Person diese Aufgabe übernimmt.

Besonders wichtig ist außerdem, dass Wasseranschlüsse für die Feuerwehr sowie die Einläufe in die Entwässerungsanlagen jederzeit von Schnee und Eis freigehalten werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen und mehr Fahrzeit einzuplanen. Bitte beachten Sie zudem: Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden!