Städtebau-Förderung

Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Ortsentwicklung in Deutschland. Sie unterstützt Kommunen dabei, auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen zu reagieren und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Grundlage ist Artikel 104b des Grundgesetzes, nach dem der Bund den Ländern Finanzhilfen gewährt. Diese Mittel werden von Ländern und Kommunen ergänzt und gemeinsam eingesetzt.
Ziele der Städtebauförderung sind unter anderem:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten mit Funktionsverlusten wie Wohnungsleerstand, Brachflächen oder ehemaligen Industrie- und Bahnarealen
- Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Um diese Ziele zu erreichen, wurden verschiedene Förderprogramme entwickelt, darunter:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen
- Sozialer Zusammenhalt – Stärkung des Miteinanders in Stadtteilen und Quartieren
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Gestaltung lebenswerter Quartiere und zukunftsfähiger Strukturen
Die Städtebauförderung verbindet damit finanzielle Unterstützung mit klaren Entwicklungszielen und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und sozialen Stadt- und Ortsentwicklung.
