Wahlen und Abstimmungen

Freie und geheime Wahlen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Durch sie wird politische Mitbestimmung greifbar: Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertretung und geben damit der Demokratie ihre Richtung – von der Gemeinde bis zur Europäischen Union. Jede Stimme zählt und trägt dazu bei, das demokratische Fundament unserer Gesellschaft zu sichern und weiterzuentwickeln.

Grundlagen und Ablauf von Wahlen sind im Grundgesetz verankert. Dabei gelten fünf zentrale Grundsätze:
Allgemein – jeder darf ab einem bestimmten Alter wählen.
Unmittelbar – es wird direkt gewählt, ohne Zwischeninstanzen.
Gleich – jede Stimme zählt gleich.
Frei – niemand darf zur Wahl gedrängt oder beeinflusst werden.
Geheim – die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet.

Wahlen leben vom Engagement vieler. Wer sich aktiv einbringen möchte, kann das als Mitglied eines Wahlvorstands tun. Die Mitarbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Wahlen.


Barrierefrei wählen

Informationen zur aktuellen Wahl in Leichter Sprache, Deutscher Gebärdensprache, zum Anhören und zu Stimmzettelschablonen auf schleswig-holstein.de

Europawahl

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. Die letzte Wahl fand im Juni 2024 statt.

Bundestagswahl

Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Gewählt wird das deutsche Parlament, das über Gesetze und die Bundesregierung entscheidet.

Landtagswahl

Bei der Landtagswahl wird alle fünf Jahre der Schleswig-Holsteinische Landtag gewählt. Er entscheidet über die Politik im Bundesland.

Kommunalwahl

Alle fünf Jahre werden die Gemeindevertretung und der Kreistag gewählt. Die letzte Kommunalwahl in Schleswig-Holstein war 2023.

Sonstige Wahlen

Dazu zählen unter anderem Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide. Sie finden bei Bedarf statt und betreffen direkt wichtige lokale Entscheidungen.