Schiedsamt – Einigung statt Eskalation
Auch in der besten Nachbarschaft kann es zu Spannungen kommen – sei es durch überhängende Äste, Haustiere, Lärm oder alltägliche Missverständnisse. Wenn Gespräche keine Lösung bringen und Behörden wie Ordnungsamt oder Bauaufsicht nicht zuständig sind, bietet das Schiedsamt eine Möglichkeit zur einvernehmlichen Klärung.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich geführte Gütestelle, die dabei hilft, Konflikte außergerichtlich beizulegen. Ziel ist es, durch ein strukturiertes Verfahren eine gütliche Einigung zu erzielen – einfach, schnell und ohne Gerichtskosten. In vielen Fällen ist das Schiedsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann (§ 1 Landesschlichtungsgesetz SH).
Zuständigkeiten im Amtsgebiet
Im Amtsbereich Kropp-Stapelholm gibt es zwei Schiedsamtsbezirke. Die Schiedspersonen sind unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und speziell geschult.

Schiedsamtsbezirk Kropp
Zuständig für die Gemeinden:
Alt Bennebek, Börm, Dörpstedt, Groß Rheide, Klein Bennebek, Klein Rheide, Kropp und Tetenhusen
Schiedsmann:
Klaus Lindau
Telefon: 0173 9028383
E-Mail: schiedsamt.kropp@schiedsmann.de
Schiedsamtsbezirk Stapelholm
Zuständig für die Gemeinden:
Bergenhusen, Erfde, Meggerdorf, Stapel, Tielen und Wohlde
Schiedsmann:
Hans-Conrad Groth
Telefon: 0151 23031913
E-Mail: schiedsamt.stapelholm@schiedsmann.de

Vertretung & Kontakt
Bei Abwesenheit wenden Sie sich bitte an:
Amt Kropp-Stapelholm
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Telefon: 04624 72
E-Mail: ordnungsamt@amt-ks.de
Die Vermittlung zur stellvertretenden Schiedsperson Gabrielle Greve erfolgt über das Ordnungsamt.