Amtsarchiv Kropp-Stapelholm

Der Bestand des Amtes Kropp ist seit 2002 als Depositum im Kreisarchiv Schleswig-Flensburg verwahrt. Er umfasst Unterlagen aus der Verwaltung des Amtes und seiner Gemeinden von etwa 1753 bis 2003. Damit bildet er eine wertvolle Quelle zur Geschichte und Entwicklung der Region.

Mit der Bildung des Amtes Kropp-Stapelholm im Jahr 2008 bleibt diese Regelung bestehen. Die Überlieferung des ehemaligen Amtes Kropp wird weiterhin im Kreisarchiv aufbewahrt und dort fachgerecht betreut. Besonders hervorzuheben sind die im Bestand enthaltenen Personenstandsbücher des Standesamtes, die das gesamte Gebiet des heutigen Amtes Kropp-Stapelholm abdecken.

Kreisarchiv Schleswig-Flensburg

Das Kreisarchiv ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Schleswig. Es hat seinen Sitz im Haus der Kulturstiftung in Schleswig und wird von einem fachkundigen Team betreut. Aufgabe des Archivs ist es, Unterlagen dauerhaft zu sichern, zu erschließen und für die Nutzung zugänglich zu machen.

Das Archiv versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Forschung, Geschichtsschreibung und Unterricht. Neben den amtlichen Beständen finden sich dort auch Sammlungen und Dokumente, die Einblicke in verschiedene Aspekte der Regionalgeschichte geben.

Nutzung und Vorbereitung

Archivgut kann im Rahmen der Benutzungsordnung eingesehen werden. Eine vorherige Anmeldung sowie eine gute Vorbereitung sind dabei hilfreich. Das Kreisarchiv unterstützt bei der Recherche und bietet Informationen zu den Beständen, den Recherchemöglichkeiten in Arcinsys Schleswig-Holstein sowie zur Anmeldung.

Ein Besuch im Archiv erfordert sorgfältigen Umgang mit den Originalen. Essen und Trinken sind im Lesesaal nicht gestattet, Fotografien ohne Blitz sind in vielen Fällen möglich.

Weitere Informationen zu Anmeldung, Benutzung und Recherche finden Sie Online unter archiv.kultur-schleswig-flensburg.de

Schutzfristen

Für bestimmte Unterlagen gelten gesetzliche Schutzfristen. Besonders bei jüngeren Beständen ist zu beachten, dass diese zeitweise gesperrt sein können. Für Personenstandsunterlagen gelten folgende Fristen:

  • Geburten: 110 Jahre
  • Eheschließungen: 80 Jahre
  • Sterbefälle: 30 Jahre